Unfall-Gutachten
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Unfall-Gutachten

© alexanderuhrin@stock.adobe

Sie haben einen Unfall mit Ihrem Pkw erlitten? Vom Parkschaden über spielende Kinder, die Kratzer in die Karosserie gemacht haben bis hin zu einem Verkehrsunfall, in welchem zwei oder mehrere Parteien verstrickt sind? Wir erstellen durch unsere kompetenten Sachverständiger Ihr Unfallgutachten und schätzen die Schadenshöhe ein. Bedenken Sie jedoch, dass nicht immer die Kosten von der Versicherung übernommen werden, was das Unfall-Gutachten betrifft.

In aller Regel dient so ein Unfall-Gutachten Ihrer Kfz-Versicherung als Unterstützung, die Höhe des entstandenen Schadens besser beurteilen zu können. Im Unfall-Gutachten werden alle notwendigen Reparaturen aufgelistet, sowie die zu erwartenden Gesamtkosten. Es hilft also, den verunglückten Wagen einzuschätzen, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden oder eine lohnenswerte Instandsetzung vorliegt. Unsere Gutachter halten sämtliche Schäden im Protokoll detailliert fest, sodass die Feststellung gleichzeitig als Beweismittel dienen kann, falls es später zu einer rechtlichen Streitigkeit kommen sollte. Die Frage, wer das Unfall-Gutachten bezahlt, richtet sich vor allem nach der Schuldfrage.

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, bezahlt die Instandsetzung und das Unfall-Gutachten Ihre Kfz-Versicherung. Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall, müssen Sie auch einen Teil der Kosten für das Unfall-Gutachten tragen. Melden Sie einen Schaden am eigenen Auto durch Selbstverschulden oder höhere Gewalt (Hagel usw.) an, entscheidet die Kfz-Versicherung, ob ein Gutachten nötig ist. Wenn ja, trägt sie die Kosten für das Unfall-Gutachten. Im Falle, dass Sie einen Sachverständigen beauftragen, ohne dass dies von Ihrer Kfz-Versicherung gefordert wurde, tragen Sie die vollen Kosten für das Unfall-Gutachten.


veröffentlicht am: 09.05.2021 00:00
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