HU und AU
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HU & AU im Haus

© thodonal@stock.adobe

Die HU stellt die Verkehrssicherheit, die Vorschriftsmäßigkeit und die Umweltverträglichkeit Ihres Kfz sicher. Die Hauptuntersuchung wird auch TÜV genannt.

Die HU ist seit 1.12.1951 in Deutschland für Kfz vorgeschrieben. Ziel ist es, dass kein verkehrsuntaugliches oder vorschriftswidriges Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Sie sind als Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, die vorschriftsmäßige HU und AU fristgerecht auf Ihre Kosten zu tragen. Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht nachgewiesen. Falls Ihr Fahrzeug keine wesentlichen Mängel aufweist, erhält Ihr Fahrzeugschein den Prüfstempel und ein Namenszeichen. Die Prüfplakette wird am hinteren Kfz-Kennzeichen befestigt. Diese zeigt das Jahr und Monat der nächsten fälligen HU.

Falls Ihr Fahrzeug wesentliche Mängel aufweist, haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und Ihr Kfz erneut zur HU vorzuführen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, müssen Sie eine neue HU durchlaufen. Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, wird die Prüfplakette entfernt und Sie dürfen laut StVO nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Abgasuntersuchung hingegen ist Teil der HU. Die allgemeine TÜV-Plakette ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Wir stellen Ihnen für Ihre AU eine Extrabescheinigung aus, die Sie auf Verlangen vorlegen müssen.


veröffentlicht am: 09.05.2021 00:00
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